Herzlich Willkommen

von der IHK Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die
Bewertung von Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen

Definition:

„Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person, die auf einem abgrenzbaren Spezialgebiet über überdurchschnittliches Fachwissen und besondere Praxiserfahrung verfügt und persönlich integer ist. Er muss die Gewähr dafür bieten, dass er seine jeweilige Aufgabe unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und persönlich erledigt.“